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Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen, minimieren ihr Risiko der Subsidiärhaftung durch die Zusammenarbeit mit einem wirtschaftlich soliden und zuverlässigen Personaldienstleister.
Subsidiärhaftung bedeutet, dass das Kundenunternehmen für Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Sozialgesetzbuch IV), Beiträge zur Berufsgenossenschaft (§ 150 Sozialgesetzbuch VII) und die Lohnsteuer (§ 42 d Einkommenssteuergesetz) haften kann. Grundsätzlich ist das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber dazu verpflichtet, die oben genannten Beiträge für seine Zeitarbeitnehmer zu entrichten. Erfolgt dies jedoch gar nicht (z.B. aufgrund von Insolvenz) oder nicht ordnungsgemäß, haftet das Kundenunternehmen für den kompletten Zeitraum der Überlassung der Zeitarbeitnehmer. Und: Die Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Die Insolvenz eines Personaldienstleisters kann also ein Risiko für Unternehmen sein, die Zeitarbeit einsetzen.
Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen, sollten zur eigenen Absicherung die sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes von dem Zeitarbeitsunternehmen vorlegen lassen. Diese Bescheinigungen bestätigen die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer.
Achtung: Diese Bescheinigungen bieten keinen Freibrief für das Kundenunternehmen. Aus den Bescheinigungen ist lediglich zu entnehmen, ob für die bei der Krankenkasse gemeldeten Zeitarbeitnehmer gemäß den Beitragsnachweisen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.
Was Sie nicht erkennen können:
Sie sehen nicht, ob die vom Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber erstellten Beitragsnachweise vollzählig sind oder ob die Beiträge zukünftig noch gezahlt werden. Insoweit befreien sie auch den Kunden nicht von seiner Haftung nach § 28e Abs. 2 SGB IV.
Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren betreuenden AWA Personal Mitarbeiter oder nutzen Sie das Kontaktformular.